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Mogelpackungen & neue EU-Regeln: Was Verbraucher 2026 wissen müssen. Wie sieht es in Italien aus?

Mogelpackungen & neue EU-Regeln: Was Verbraucher 2026 wissen müssen. Wie sieht es in Italien aus?
Mogelpackungen & neue EU-Regeln: Was Verbraucher 2026 wissen müssen. Wie sieht es in Italien aus?

Kennen Sie das? Die Chipstüte fühlt sich halb leer an, oder die Schokolade ist plötzlich dünner, kostet aber genauso viel wie vorher. Wir befinden uns mitten in einer Zeit, in der „Shrinkflation“ (weniger Inhalt, gleicher Preis) und „Skimpflation“ (minderwertige Zutaten) zum Alltag im Supermarkt gehören. Doch das Jahr 2026 markiert einen Wendepunkt durch neue Urteile und strenge EU-Verordnungen.  


Das Milka-Urteil: Ein Signal gegen die „relative Mogelpackung“


Ein aktueller Paukenschlag kommt vom Landgericht Bremen. Am 13. Mai 2026 wurde der Hersteller Mondelez verurteilt, weil er die Füllmenge der Milka-Alpenmilch-Schokolade von 100 g auf 90 g reduziert hatte, ohne das Design der Verpackung merklich anzupassen.  


Das Gericht bezeichnete dies als „relative Mogelpackung“. Da Verbraucher das Produkt seit Jahrzehnten als 100-g-Standard kennen, führt die nahezu identische Optik in die Irre. Das Urteil besagt, dass Mondelez mindestens vier Monate lang deutlich auf die Gewichtsreduzierung hätte hinweisen müssen. Auch wenn Mondelez noch Berufung einlegen kann, ist dies ein klares Signal gegen versteckte Preiserhöhungen, die im Fall Milka rechnerisch bei über 48 % lagen.  


Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR)


Ab August 2026 wird die neue EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR) unmittelbar in allen Mitgliedstaaten verbindlich. Sie soll nicht nur Müll reduzieren, sondern auch gegen „Luftnummern“ vorgehen.


  • Leerraum-Verbot: Ab 2030 dürfen Transport-, Gruppierungs- und E-Commerce-Verpackungen maximal 50 % Leerraum enthalten. Werden Pakete mit unnötig viel Füllmaterial wie Luftpolstern aufgeblasen, gilt dies als Verstoß. Die Berechnung erfolgt nach der Formel:   


  • Verbot von Design-Tricks: Verpackungselemente wie Doppelwände oder falsche Böden, die nur dazu dienen, eine größere Menge vorzutäuschen, werden strikt untersagt.  


  • PFAS-Verbot: Zum Schutz der Gesundheit dürfen ab dem 12. August 2026 keine Lebensmittelverpackungen mehr in Verkehr gebracht werden, die die gesundheitsschädlichen „Ewigkeitschemikalien“ (PFAS) enthalten.  


Nationale Gesetze: Österreich und Italien preschen vor


Während Deutschland noch über nationale Verschärfungen berät, sind Nachbarländer bereits weiter:


  • Österreich: Seit dem 1. April 2026 gilt hier das „Anti-Mogelpackungs-Gesetz“. Händler müssen Produkte, deren Füllmenge bei gleichbleibender Packung reduziert wurde, 60 Tage lang deutlich kennzeichnen (z. B. mit dem Hinweis „Achtung: Weniger Inhalt – höherer Preis“), sofern der Grundpreis um mehr als 3 % steigt.  


  • Italien: Ein ähnliches Gesetz zur Kennzeichnungspflicht wurde nach Verzögerungen voraussichtlich auf Juli 2026 verschoben, ebenso wie eine neue Steuer auf Neukunststoff in Höhe von 0,45 € pro Kilogramm. 


Das italienische „Shrinkflation“-Gesetz (Kennzeichnungspflicht)

Dieses Gesetz zielt darauf ab, versteckte Preiserhöhungen durch Mengenreduzierungen bei gleichbleibender Verpackung zu unterbinden.


  • Kernregelung (Art. 15-bis Verbrauchergesetzbuch): Hersteller, die ein Produkt in Italien in den Verkehr bringen, sind verpflichtet, den Verbraucher über eine Verringerung der Nennmenge zu informieren, falls die bisherige Verpackung optisch unverändert bleibt.


  • Art und Dauer der Kennzeichnung: Die Information muss im „Hauptsichtfeld“ der Verpackung angebracht werden. Diese Pflicht gilt für einen Zeitraum von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt, an dem das verkleinerte Produkt erstmals auf den Markt kommt.  


  • Verschiebung und EU-Widerstand: Das Gesetz sollte ursprünglich im April 2025 in Kraft treten, wurde jedoch mehrfach verschoben – aktuell auf Juli 2026. Der Hauptgrund für die Verzögerung ist ein Eingreifen der Europäischen Kommission. Diese hat im März 2025 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien eingeleitet, da sie die Kennzeichnungspflicht auf jedem einzelnen Produkt als unverhältnismäßig ansieht und darin ein Hindernis für den freien Warenverkehr im EU-Binnenmarkt sieht. Zudem kritisiert die Kommission, dass Italien das Gesetz verabschiedet hat, ohne das vorgeschriebene Notifizierungsverfahren (TRIS) vollständig abzuwarten.  


2. Die italienische Plastiksteuer (MACSI)

Italien führt eine Steuer auf Einweg-Kunststoffprodukte ein, die lokal als MACSI (Manufatti con impiego singolo) bezeichnet werden.


  • Steuersatz und Umfang: Die Steuer beträgt 0,45 € pro Kilogramm Neukunststoff. Sie betrifft Produkte, die ganz oder teilweise aus synthetischen Polymeren bestehen und zum Umschließen oder Schützen von Waren dienen, wie Plastikflaschen, Tüten oder Lebensmittelbehälter.


  • Befreiungen: Um nachhaltige Alternativen zu fördern, sind Kunststoffe aus Recyclingprozessen sowie biologisch abbaubare und kompostierbare Kunststoffe (gemäß DIN EN 13432) von der Steuer ausgenommen. Auch medizinische Geräte und deren Verpackungen sind steuerfrei.


  • Aktueller Status der Verschiebung: Obwohl lange Zeit der Juli 2026 als Starttermin kommuniziert wurde, hat die italienische Regierung im Haushaltsgesetz 2026 die Einführung erneut vertagt. Der aktuelle Termin für das Inkrafttreten der Plastiksteuer ist nun der 1. Januar 2027. Dies ist bereits die achte Verschiebung seit der ursprünglichen Ankündigung im Jahr 2020, begründet durch das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie in einer wirtschaftlich schwierigen Lage zu sichern.


  • Sanktionen: Bei Nichtzahlung drohen hohe Strafen zwischen dem Zwei- und Fünffachen der nicht gezahlten Steuer, mindestens jedoch 250 €.


Profi-Tipps für Ihren nächsten Einkauf


Bis die strengen EU-Leerraumquoten 2030 voll greifen, sollten Sie selbst aktiv werden:

  1. Grundpreis vergleichen: Der Preis pro Kilogramm oder Liter ist die einzige ehrliche Vergleichsgröße. Er muss am Regalschild stehen.  


  2. Haptik-Check: Ertasten Sie bei Plastikbeuteln, wo der Inhalt wirklich endet. Halten Sie Flaschen gegen das Licht, um den tatsächlichen Füllstand zu sehen.  


  3. Skepsis bei „Neuem Design“: Oft werden Inhaltsreduzierungen hinter Slogans wie „neue Rezeptur“, „handlichere Form“ oder „verbesserte Qualität“ versteckt.  


Entdecken Sie eine Mogelpackung? Portale wie Lebensmittelklarheit.de oder die Verbraucherzentralen sammeln diese Fälle und gehen rechtlich dagegen vor.  


Quellen:

  • Landgericht Bremen, Urteil vom 13.05.2026, Az. 12 O 118/25.

  • Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR).

  • Österreichisches Anti-Mogelpackungs-Gesetz (BGBl I 2026/9).

  • Verbraucherzentrale Hamburg & Bundesverband (vzbv).


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