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Autonomiereform in Rom beschlossen: Was sich für Südtirol jetzt ändert

Autonomiereform in Rom beschlossen: Was sich für Südtirol jetzt ändert

Am 13. Mai 2026 hat der italienische Senat endgültig die Reform des Sonderstatuts für Trentino-Südtirol verabschiedet – ein Datum, das bereits jetzt als neue Etappe in der Geschichte der Südtirol-Autonomie gilt. Nach der Unterzeichnung durch Staatspräsident Sergio Mattarella und der Veröffentlichung im Amtsblatt tritt das Verfassungsgesetz in Kraft und bringt Südtirol ein Paket an neuen und zurückeroberten Zuständigkeiten.


Wie es zur Reform kam


Den Anstoß für die Reform gab ein politisches Versprechen aus Rom: Ministerpräsidentin Giorgia Meloni hatte in ihrer Regierungserklärung 2022 zugesichert, die Autonomiestandards von 1992 wiederherzustellen. Auf dieser Grundlage legte Landeshauptmann Arno Kompatscher 2023 einen Reformvorschlag vor, der anschließend Gegenstand intensiver Verhandlungen zwischen Land, Regierung und Parlament wurde.

Hintergrund ist die Verfassungsreform von 2001: Damals wurden den Regionen und autonomen Provinzen zwar formal mehr Kompetenzen zugesprochen, der Verfassungsgerichtshof interpretierte jedoch mehrere staatliche Zuständigkeiten als Querschnittskompetenzen – mit der Folge, dass Südtirols Handlungsspielräume nach und nach beschnitten wurden.


Welche Zuständigkeiten Südtirol zurückbekommt


Die nun beschlossene Statutsreform setzt genau hier an und stellt zentrale Bereiche der autonomen Gesetzgebung wieder her. Dazu gehören unter anderem:

  • die Ordnung der Landesämter und des Landespersonals

  • Raumordnung, Urbanistik und Bauleitplanung

  • Straßenwesen, Wasserleitungen und öffentliche Arbeiten von Landesinteresse

  • öffentliche Dienste in Eigenverwaltung, inklusive Abfallwirtschaft

  • kleinere und mittlere Wasserableitungen zur Stromerzeugung


Gleichzeitig werden neue „ausschließliche“ Zuständigkeiten eingeführt, etwa im Bereich Umwelt- und Ökosystemschutz inklusive Wildtiermanagement sowie im Handel. Damit erhält das Land zusätzliche Gestaltungsspielräume in Themenfeldern, die für die Zukunftsentwicklung Südtirols besonders relevant sind.


Mehr Spielraum für die Gesetzgebung


Ein wichtiges Element der Reform betrifft die Rahmenbedingungen, unter denen das Land Gesetze erlassen kann. Bisher war die autonome Gesetzgebung oft durch unbestimmte Begriffe wie „grundlegende Normen der wirtschaftlich‑sozialen Reformen der Republik“ eingeschränkt, was Rom immer wieder Türen für Eingriffe geöffnet hat.

Künftig soll sich die Bindung in erster Linie auf die „allgemeinen Grundsätze“ der Rechtsordnung konzentrieren, während die primäre Gesetzgebungskompetenz des Landes ausdrücklich als „ausschließliche“ Kompetenz definiert wird. Aus Sicht der Befürworter bedeutet das mehr Rechtssicherheit und klare Grenzen zwischen Rom und Bozen.


Einvernehmensklausel und Schutz des Autonomieniveaus


Von großer politischer Bedeutung ist auch die sogenannte Einvernehmensklausel. Künftige Änderungen des Autonomiestatuts müssen demnach die Zustimmung des Regionalrats und beider Landtage erhalten – ohne grünes Licht aus Bozen und Trient soll es keine einseitigen Eingriffe Roms mehr geben.


Außerdem wird festgeschrieben, dass das erreichte Autonomieniveau nicht mehr unterschritten werden darf. Damit werden jene Standards abgesichert, die bereits 1992 Grundlage für die Streitbeilegungserklärung Österreichs bildeten und international als Referenz für Minderheitenschutz gelten.


Reaktionen: „Historischer Schritt“ für die SVP


Für die Südtiroler Volkspartei (SVP) ist die Reform ein politischer Erfolg, der weit über den Tag der Abstimmung hinausreiche. SVP-Obmann Dieter Steger spricht von einem „politischen Meilenstein“, der Zuständigkeiten absichere, neue Handlungsspielräume eröffne und der Autonomie mehr Stabilität verleihe.

Auch Landeshauptmann Arno Kompatscher betont die praktische Dimension des Beschlusses: Man hole „ein Stück Gestaltungskraft“ nach Südtirol zurück und setze genau dort an, wo zentrale Kompetenzen in den vergangenen Jahren durch zentralistische Tendenzen eingeschränkt worden seien. Nun gehe es darum, die neuen Möglichkeiten in konkrete Maßnahmen zu übersetzen – von der Raumordnung über die öffentlichen Dienste bis hin zum Umwelt- und Handelspolitik.

SVP-Senator Meinhard Durnwalder, der im Senat als Berichterstatter fungierte, verweist auf das deutliche Abstimmungsergebnis von 129 Ja-Stimmen und sieht darin ein klares Signal der Unterstützung für die Autonomiereform. In der inneren Erzählung der SVP reiht sich der heutige Beschluss in eine Serie historischer Etappen von Sigmundskron über das Zweite Autonomiestatut, die Streitbeilegung und die Finanzautonomie bis zur „Autonomiereform 2026“ ein.


Kritik der Süd-Tiroler Freiheit: „Gefährliche Zugeständnisse“


Wesentlich kritischer fällt das Urteil der Süd-Tiroler Freiheit (STF) aus. Landtagsabgeordneter Bernhard Zimmerhofer spricht von einem „nicht zufriedenstellenden Ergebnis“ mit wenig Substanz und warnt vor dem weiter im Statut verankerten „Nationalen Interesse“, das wie ein Damoklesschwert über der Autonomie schwebe.

Besonders scharf kritisiert die STF mehrere „volkstumspolitisch gefährliche“ Bestimmungen:

  • Die Landesregierung könne künftig auf Basis der Volkszählung zusammengesetzt werden, was aus Sicht der Bewegung die demokratische Wahlentscheidung relativiere.

  • Die Ansässigkeitsklausel für italienische Staatsbürger zur Erlangung des Wahlrechts werde von vier auf zwei Jahre herabgesetzt.

  • Italienische Vertreter könnten in Gemeindeausschüsse berufen werden, selbst wenn nur eine Person der italienischen Sprachgruppe in den Gemeinderat gewählt wurde.

Zudem verweist die STF auf eine von ihr initiierte Expertenanhörung im April 2025, in der unter anderem die schwache Formulierung der Einvernehmensklausel, das fortbestehende nationale Interesse und verkürzte Fristen für das Wahlrecht als problematisch bezeichnet worden seien. Kritisiert wird auch, dass künftig selbst in der deutschen Bezeichnung der Begriff „Alto Adige“ verankert wird.


Ausblick: Beginn einer neuen Phase


Unabhängig von der politischen Bewertung markiert die Reform einen Einschnitt: Sie korrigiert zentrale Rückschritte der vergangenen Jahre, verankert neue Zuständigkeiten und definiert klarere Spielregeln für das Zusammenspiel zwischen Rom und Bozen. Befürworter sehen darin eine Stärkung der „gelebten Autonomie“, Kritiker warnen vor offenen Flanken und möglichen Risiken für den Minderheitenschutz.

Klar ist: Mit dem Beschluss in Rom ist die Arbeit nicht abgeschlossen, sondern beginnt in gewisser Weise erst. Jetzt wird sich zeigen, wie konsequent Land und Gemeinden die neuen Spielräume nutzen – und ob die Reform in der Praxis hält, was sie politisch verspricht.



Autonomiereform in Rom beschlossen: Was sich für Südtirol jetzt ändert

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