Südtirol verschärft Regeln für Ganzjahres-Verträge bei Nicht-EU-Bürger

Südtirol verschärft Regeln für Ganzjahres-Verträge bei Nicht-EU-Bürger

(Foto: LPA/Abteilung Arbeitsmarktservice)

Die Landesarbeitskommission zieht einen klaren Schlussstrich unter Scheingeschäfte. Wer eine saisonale Arbeitsgenehmigung in ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis umwandeln möchte, muss künftig strenge Kriterien erfüllen. Damit soll der heimische Markt gestärkt und Missbrauch verhindert werden.

BOZEN – Es ist ein wichtiger Schritt für mehr Rechtssicherheit auf dem Südtiroler Arbeitsmarkt: Auf Antrag von Arbeits-Landesrätin Magdalena Amhof hat die Landesarbeitskommission klare Voraussetzungen für die Umwandlung von saisonalen in nicht-saisonale Arbeitsverhältnisse für Nicht-EU-Bürger definiert. Das Ziel ist eindeutig: Arbeitsgenehmigungen gibt es künftig nur noch dann, wenn die Beschäftigung auch tatsächlich innerhalb der Landesgrenzen ausgeübt wird.

„Mit dieser Regelung wollen wir sicherstellen, dass die genehmigten Tätigkeiten dem Südtiroler Arbeitsmarkt zugutekommen“, betont Landesrätin Amhof. Gleichzeitig wolle man längerfristige Verträge gezielt unterstützen.

Riegel vor Zweckentfremdung und Scheingeschäften

Hintergrund der Neuregelung ist die bisherige Verwaltungspraxis. Das Verwaltungsamt Arbeitsmarkt stellte vermehrt fest, dass viele Umwandlungsanträge auf Verträgen mit extrem kurzer Laufzeit basierten.

Georg Ambach, Direktor des Verwaltungsamtes, findet dafür klare Worte:

„Es liegt die Vermutung nahe, dass diese Anträge oft nur darauf abzielen, eine Arbeitsgenehmigung und in der Folge einen gültigen Aufenthaltstitel für das gesamte nationale Territorium zu erwirken.“

Um dieser Zweckentfremdung zur bloßen Aufenthaltslegalisierung entgegenzuwirken, wurden nun zwei harte Kriterien beschlossen:

Die neuen Voraussetzungen im Überblick:

KriteriumNeue Regelung
VertragsdauerDas vorgelegte Jobangebot muss eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen.
Gültigkeit der DokumenteDie saisonale Aufenthaltsgenehmigung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung höchstens seit 90 Tagen verfallen sein.

Blick in die Zukunft: Fachkräfte und Jobbörsen

Neben den neuen Regeln für Drittstaatsangehörige blickte die Kommission auch auf die strategische Ausrichtung des Landes. Stefan Luther, Direktor der Abteilung Arbeitsmarktservice, zog eine positive Bilanz zum Beschäftigungsgarantie-Programm „GOL“ (2022 bis April 2026): Die gesteckten Zielwerte wurden im Wesentlichen erreicht.

Zudem laufen im Hintergrund die Arbeiten an der neuen Fachkräftestrategie für Südtirol auf Hochtouren. Auch die Weiterentwicklung der Meta-Jobbörse alle Jobs Südtirol sowie der Euregio-Jobbörse stehen kurz vor den nächsten Meilensteinen, um den regionalen Arbeitsmarkt digitaler und effizienter zu vernetzen.

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